Feststellanlagen


Die wirksamste Maßnahme des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist das Abschottungsprinzip. Aus diesem Grund finden wir in allen Landesbauordnungen konkrete Forderungen zur Errichtung von Brandwänden und feuerbeständigen Wänden.
Öffnungen durch diese Brandabschnitte (Türen, Tore etc.), werden als Feuerschutzabschlüsse bezeichnet. Diese müssen selbstschließend sein, z.B. durch Türschließer mit hydraulischer Dämpfung nach DIN 18263 bezeichnet.
Sollen die Türen, oder Tore aber dauernd geöffnet sein, so lässt sich dies nur durch den Einsatz von Feststellanlagen realisieren.Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung. Die Anlage kann aus mehreren einzelnen Komponenten bestehen, oder als integriertes System geliefert werden. Im Brandfall wird die Feststellvorrichtung (z.B. Türhaftmagnet) von den Rauch- oder Thermoschaltern bzw. den Auslösevorrichtungen (z.B. Drucktaster) angesteuert. Die Spannung an der Feststellvorrichtung wird unterbrochen und die Brandschutztüren schließen sich automatisch.

 

Bei Festellanlagen vertreiben  wir die Fabrikat Hekatron, Sectec und Detectomat..