Feststellanlagen
Die
wirksamste Maßnahme
des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist das Abschottungsprinzip.
Aus diesem Grund finden wir in allen Landesbauordnungen konkrete
Forderungen zur Errichtung von Brandwänden und
feuerbeständigen Wänden.
Öffnungen
durch diese Brandabschnitte (Türen, Tore
etc.), werden als Feuerschutzabschlüsse bezeichnet. Diese
müssen selbstschließend sein, z.B. durch
Türschließer mit hydraulischer Dämpfung
nach DIN 18263 bezeichnet.
Sollen die
Türen, oder Tore aber dauernd geöffnet
sein, so lässt sich dies nur durch den Einsatz von
Feststellanlagen realisieren.Eine Feststellanlage besteht aus
mindestens einem Brandmelder, einer
Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer
Energieversorgung. Die Anlage kann aus mehreren einzelnen Komponenten
bestehen, oder als integriertes System geliefert werden. Im
Brandfall wird die
Feststellvorrichtung (z.B. Türhaftmagnet) von den Rauch- oder
Thermoschaltern bzw. den Auslösevorrichtungen (z.B.
Drucktaster) angesteuert. Die Spannung an der Feststellvorrichtung wird
unterbrochen und die Brandschutztüren schließen sich
automatisch.
Bei Festellanlagen vertreiben wir die Fabrikat Hekatron, Sectec und Detectomat..