Flucht
und Rettungswegpläne
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Auf Flucht- und Rettungsplänen werden Personen beim betreten von Gebäuden, über Flucht- und Rettungswege, Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie brandschutztechnische Einrichtungen informiert. Des Weiteren enthalten die Pläne Regeln über das Verhalten im Brandfall sowie bei Unfällen.
Die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN 4844-3 sowie der BGV A8. Nach Erstellung eines Entwurfes aufgrund Ihrer Grundrisspläne und unserer vor Ort Besichtigung, findet eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde statt.
Gemäß § 20 BGV A8 müssen Flucht- und Rettungswegpläne alle zwei Jahre überprüft werden. Auf Wunsch führen wir auch diese Maßnahmen durch.
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